ExtraTip und Persönlichkeitsrechte

Bei HNA.de wurde heute das rücksichtslose Verhalten eines Porsche-Fahrers angeprangert. War sonst noch was Wichtiges? Ach ja, beim ExtraTip jagt ein Dorf einen Dieb. Wer jetzt an Lynchjustiz, Fackeln und Mistgabeln denkt, irrt. Hier ein kurzer Auszug:

„Eigentlich ist es ein besonders ruhiger Sonntag im kleinen Örtchen Büchenwerra.  […]  Dann  zerreißt plötzlich ein Schrei die träge Stille.  […]  Aufregung macht sich breit. Die Verfolger organisieren sich. Autos und Mopeds werden gestartet. Motoren heulen auf.  […] Der Älteste ist schon fast 60 Jahre alt und hat sich mit einer Latte bewaffnet.“

Von der Aufmachung her ist der Text als „Tatort“-Ersatz geeignet. Es ist quasi nur noch eine Frage der Zeit, bis der überaus spannende Plot verfilmt wird. Bei der etwas reißerischen Schreibart, hat der Redakteur wohl aber einen journalistischen Grundsatz vergessen: Die Achtung der Menschenwürde.

In dem Artikel ist der Täter* bei seiner Festnahme abgebildet. Bekleidet ist er lediglich mit einer Unterhose. Die bildliche Darstellung des unfreiwillig halbnackten Diebes verletzt klar seine Persönlichkeitsrechte. Nur weil jemand klaut, verliert er nicht automatisch seine Menschenwürde.

Das Recht am eigenen Bild basiert auf der individuellen Erkennbarkeit. Die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigt diese Erkennbarkeit nicht zwangsläufig. Dies ist auch hier der Fall. Scheinbar ist die individuelle Erkennbarkeit hier nicht möglich. Denn der Täter hat schließlich einen Augenbalken.  Durch die Begleitinformationen (wohnhaft in einem Dorf mit weniger als 300 Einwohner) entpuppt sich die Anonymisierung der Gesichtszüge aber als nicht ausreichend. Schließlich gibt es dort nicht massenhaft männliche Personen mit dieser Körperstatur und der einen Frisur.

Die Berichterstattung überschreitet hier also eine Grenze. So heißt es auch im Pressekodex (Ziffer 8):

Bei der Berichterstattung über […] Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren  […] veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. […] Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.

Man muss sich immer wieder vor Augen führen, dass die Identität des Täters für das Verständnis der Tatherganges absolut abdingbar ist. Auch die Identität von Straftätern ist grundsätzlich schützenswert, schließlich gelten auch für sie universelle Menschenrechte. Auch Diebe haben allgemeine Persönlichkeitsrechte. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang der Beitrag „Ohne Gesicht, kein Bericht“ von bildblog.de.

* Trotz Unschuldsvermutung ist es hier journalistisch korrekt vom Täter, bzw. Dieb zu sprechen und nicht vom dringend Tatverdächtigen, da die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wurde (Pressekodex Ziffer 13).

Ein Gedanke zu “ExtraTip und Persönlichkeitsrechte

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