Verfahren gegen HNA-Redakteure eingestellt

Bei dem Verfahren gegen die beiden HNA-Redakteure am Donnerstag wurde kurzer Prozess gemacht: Rund 30 Minuten nach Verhandlungsbeginn wurde das Verfahren eingestellt. Frank Thonicke (Leiter der Lokalredaktion Kassel) und Ulrike Pflüger-Scherb („Polizeireporterin“) waren angeklagt bei der Berichterstattung über Missstände in der Justizvollzugsanstalt Wehlheiden wörtlich aus Akten zitiert zu haben. Dies ist nach Paragraf 353d Strafgesetzbuch verboten. Wir berichteten.

Auf der Anklagebank offenbarten Thonicke und Plüger-Scherb ihre Unwissenheit über diesen Straftatbestand. Den gestanden Lokaljournalisten sei dieser dato unbekannt gewesen. Dies spricht nicht für das journalistische Handwerkszeug der beiden. Aber die Argumentation von Plüger-Scherb und Thonicke vor Gericht zeigt, wie unnütz der Paragraf 353d ist: „Auf den ersten Blick sei auch nicht nachvollziehbar, warum wörtliches zitieren verboten, indirektes aber erlaubt sei, sagte Thonicke.“

Ähnlich argumentiert der Deutsche Journalistenverband (DJV) laut HNA: „Nach Überzeugung des DJV sollte diese Strafvorschrift abgeschafft werden, weil es kaum einen Unterschied machen kann, ob wörtlich zitiert oder umfassend und wahrheitsgemäß berichtet wir“

Im HNA-Kommentar zum Urteil moniert Bastian Ludwig: „Das Verfahren gegen zwei HNA-Redakteure, die aus Ermittlungsakten zitierten, ist „wegen Geringfügigkeit eingestellt“. Keinesfalls geringfügig ist hingegen der Mord im Kasseler Gefängnis, der Auslöser der gestrigen Verhandlung war. Obwohl die Tat anderthalb Jahre her und das Verfahren ohne Konsequenzen für die JVA abgeschlossen ist, gibt es mehr Fragen als Antworten.“ 

Gefunden hier:
HNA.de vom 22. Januar 2013: Verfahren eingestellt: Keine Strafe für HNA-Redakteure
HNA.de vom 23. Januar 2013: „Wichtiges bleibt unklar“ – Kommentar zur Anklage gegen HNA-Redakteure
HNA.de vom 23. Januar 2013: Aus Ermittlungsakte zitiert: DJV fordert Abschaffung der Strafvorschrift

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