Am 15. Dezember 2014 war sich Heiko Maas noch sicher:
Was ihm in den folgenden drei Monaten das Rückgrat verflüssigte ist unbekannt, aber er hat die Vorratsdatenspeicherung durch die Umetikettierungsmaschine gejagt und findet sie nun doch ganz gut. Die Vorratsdatenspeicherung kommt.
Die HNA veröffentlichte am 16. April einen Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung ohne Autorennennung, dem Teaserbild zufolge dürfte es sich um Werner Kolhoff handeln, der als Korrespondent der “Berliner Medien Service GmbH” arbeitet, einem News Pool verschiedener Regionalzeitungen.
Werner Kolhoff meint:
Für die Vorratsdatenspeicherung gibt es allerdings ein sehr starkes Argument: Das ist die Bedrohung vor allem durch Terroristen.
Hilft die Vorratsdatenspeicherung gegen Terrorismus? Klar hilft sie, behaupten viele Politiker reflexhaft nach einem Anschlag. Zum Beispiel gegen die NSU, meint Sigmar Gabriel, bleibt den Beweis aber schuldig und ignoriert die schon tiefe Involvierung des Verfassungsschutzes. Was V-Leute nicht schaffen (Anschläge verhindern oder zumindest bemerken, wenn sie am Tatort sind), schafft die Vorratsdatenspeicherung doch sicher. Sie war außerdem supernützlich bei der Aufklärung der Anschläge in Norwegen, das weiß Gabriel, ignoriert allerdings, dass es 2011 keine Vorratsdatenspeicherung in Norwegen gab. Tatsächlich gibt es bis heute keinen Fall, in dem die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung von Anschlägen geführt hat.
Trotzdem zieht Werner Kolhoff folgendes Fazit:
Jene, die die Vorratsdatenspeicherung komplett ablehnen, müssen sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob ihr striktes Nein auch den Tag nach einem großen Anschlag überstehen würde.
Gabriels Äußerungen zeigen: Es hat eine Grund, warum Gesetze nicht den Tag nach einem großen Anschlag gemacht werden sollten: Die Gefahr populistischer Schnellschüsse, die in emotionalen Situationen keine vernünftige Rechtsabwägung erlauben. Und damit hat Herr Kolhoff doch einen Punkt: Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung müssen sich die Frage gefallen lassen, ob ihr Nein zum Anlegen von Bewegungsprofilen, zur Abfrage bei minderschweren Straftaten, zur Abfrage ohne Richtervorbehalt oder der Rasterfahndung auch den Tag nach einem großen Anschlag überstehen würde.