„Mundraub im großen Stil“

Für alle jüngeren Leser, die den Straftatbestand „Mundraub“ nicht mehr kennen:

Mundraub ist ein abgeschaffter deutscher Straftatbestand. Er bezeichnete die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch. – aus der Wikipedia

Die HNA.de titelt:

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Weiter heißt es:

Einen Mundraub im großen Stil ereignete sich in der Nacht zu Freitag.

Wie man vor obigen Hintergrund erahnen kann: „Mundraub im großen Stil“ gibt es nicht! Zudem sind „50 Würste“ nicht für den alsbaldigen Verzehr bestimmt und haben auch keinen geringen Wert.

Abschließend noch eine Erbsenzählerei: Im Artikel ist von 50 Würsten die Rede, in der Pressemitteilung der Polizei von rund 50 Würsten.

Gefunden hier:
HNA.de vom 14.12.12: Mundraub: Dieb stiehlt 50 Ahle Würste

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