Für alle jüngeren Leser, die den Straftatbestand „Mundraub“ nicht mehr kennen:
Mundraub ist ein abgeschaffter deutscher Straftatbestand. Er bezeichnete die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch. – aus der Wikipedia
Die HNA.de titelt:
Weiter heißt es:
Einen Mundraub im großen Stil ereignete sich in der Nacht zu Freitag.
Wie man vor obigen Hintergrund erahnen kann: „Mundraub im großen Stil“ gibt es nicht! Zudem sind „50 Würste“ nicht für den alsbaldigen Verzehr bestimmt und haben auch keinen geringen Wert.
Abschließend noch eine Erbsenzählerei: Im Artikel ist von 50 Würsten die Rede, in der Pressemitteilung der Polizei von rund 50 Würsten.
Gefunden hier:
HNA.de vom 14.12.12: Mundraub: Dieb stiehlt 50 Ahle Würste