Wie schnell aus einer Pressemeldung der Polizei eine HNA-Blaulichtmeldung wird, haben wir neulich gezeigt. Bei der Entstehung eines solchen Artikels kann aber so einiges schiefgehen. So wies uns ein Tippgeber auf dieses Kuriosum hin:
Die Originalmeldung der Polizei könnte so zusammengefasst werden: LKW-Fahrer nimmt Autofahrerin die Vorfahrt und gibt an, die Sonne hätte ihn geblendet. So ähnlich steht dies auch im HNA.de-Artikel. Nur die Überschrift behauptet das Gegenteil:
Vielen Dank an Herrn Krug für den Hinweis.
Gefunden hier:
HNA.de vom 19. Juni 2013: Autofahrerin von Sonne geblendet: Kollision
Interessant ist auch die Kennzeichnung des Textes bei der HNA : „ING“, statt „OTS“. Der Bericht ist doch eine Kopie der Pressemitteilung.
Den oben erwähnten Fehler in der Überschrift haben wir umgehend korrigiert, vielen Dank für den Hinweis!
Ein Wort noch zu „Michael“: Das Redakteurskürzel dient hier dazu, dass für uns nachvollziehbar ist, wer einen Text bearbeitet hat. Um beispielsweise Rückfragen weiterleiten zu können. Mit fremden Federn wollen wir uns hier nicht schmücken. Deswegen gehört ein „wie die Polizei berichtet / laut Pressemitteilung“ o.ä. immer dazu. Falls einmal nicht, dürfen Sie uns dann gerne dafür prügeln. 😉