In der Berichterstattung um einen Prozess wegen Drogenhandels wird der Verurteilte mit Foto abgedruckt. Die Augenpartie ist dabei unkenntlich gemacht, der Pressekodex des deutschen Presserates jedoch schreibt vor: „Soweit eine Anonymisierung
geboten ist, muss sie wirksam sein.“ (Ziffer 8).
Die Anonymisierung der HNA ist unwirksam, da der Verurteilte im Gesicht markante Elemente von Körperkunst aufweist:
Immerhin hat die HNA erkannt, dass eine identifizierende Berichterstattung unverhältnismäßig und eine Anonymisierung geboten ist, nur an der Umsetzung hapert es.
Gefunden hier:
Schwälmer Allgemeine vom 27. Februar 2013, Seite 9: Drogen im Schokoriegel
Solange HNA.de das Foto nicht entschärft hat, verzichten wir darauf den Online-Artikel zu verlinken.
Nachtrag (11:30 Uhr): Nachdem ich die Lokal- und Onlineredaktionen angeschrieben habe, wurde gegen 10:30 Uhr „nachgebessert„.