Scheinanonymisierung

In der Berichterstattung um einen Prozess wegen Drogenhandels wird der Verurteilte mit Foto abgedruckt. Die Augenpartie ist dabei unkenntlich gemacht, der Pressekodex des deutschen Presserates jedoch schreibt vor: „Soweit eine Anonymisierung
geboten ist, muss sie wirksam sein.“ (Ziffer 8).

Die Anonymisierung der HNA ist unwirksam, da der Verurteilte im Gesicht markante Elemente von Körperkunst aufweist:

Drogen_im_Schokoriegel

Schwarzer Augenbalken von der HNA, gelbe Unkenntlichmachung von uns.

Immerhin hat die HNA erkannt, dass eine identifizierende Berichterstattung unverhältnismäßig und eine Anonymisierung geboten ist, nur an der Umsetzung hapert es.

Gefunden hier:
Schwälmer Allgemeine vom 27. Februar 2013, Seite 9: Drogen im Schokoriegel
Solange HNA.de das Foto nicht entschärft hat, verzichten wir darauf den Online-Artikel zu verlinken.

Nachtrag (11:30 Uhr): Nachdem ich die Lokal- und Onlineredaktionen angeschrieben habe, wurde gegen 10:30 Uhr „nachgebessert„.